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Ihr Kind ist verstorben, das ist jetzt zu tun...

Liebe Eltern, liebe Familie

Ihr Kind ist verstorben. Unser herzliches Beileid. Die untenstehenden Informationen sollen Ihnen Orientierung und Hilfe in dieser schweren Zeit bieten. Falls Ihr Kind im Kinderspital verstorben ist, wird das Behandlungsteam Sie bei den nächsten Schritten begleiten und unterstützen. Zu Hause steht Ihnen gerne eine Pflegefachperson vom involvierten Kispex-Team zur Seite.

Ärztliche Todesbescheinigung

Benachrichtigen Sie die/den behandelnde:r Ärztin oder Arzt Ihres Kindes. Falls Sie diese nicht erreichen können und es keine andere Abmachung gibt, melden Sie sich beim notfallärztlichen Dienst in Ihrer Wohngemeinde. Der Arzt wird anschliessend das Behandlungsteam Ihres Kindes über das Versterben informieren.

 

Information Kispex

  • Nehmen Sie Kontakt auf mit der Geschäftsstelle der Kispex: Tel. 041 970 06 50. Falls ein Nachtwachepikett durch die Kispex angeboten ist, melden Sie sich nachts bei der entsprechenden Pflegefachperson direkt auf dem Mobil.
  • Im gemeinsamen Austausch werden wir mit Ihnen festlegen, was Sie für den Moment an Unterstützung wünschen.
  • Ebenso werden wir Kispex-intern das Team der Pflegefachpersonen über das Versterben Ihres Kindes informieren.

 

Pflege des verstorbenen Kindes

Auf Ihren Wunsch hin unterstützt die Pflegefachperson aus dem Kispex-Team Sie dabei. Sie als Eltern, Ihre weiteren Kinder und nahestehenden Bezugspersonen können sich dabei die Zeit nehmen, die sie brauchen, um gemeinsam bei Ihrem verstorbenen Kind zu verweilen.

  • Bestehende Installationen können in Absprache mit dem Arzt entfernt werden.
  • Baden, Waschen, Kleiden des Kindes ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

 

Kontaktaufnahme mit dem Bestattungsinstitut

  • Melden Sie sich beim Bestattungsinstitut. Allenfalls haben Sie dieses schon vorgängig bestimmt. Ansonsten erhalten Sie Angaben zu Bestattungsinstituten in Ihrer Wohngegend auf der Gemeinde, beim Pfarreiamt oder unter www.bestatter.ch.
  • Mit dem Bestattumgsinstitut können Sie die weiteren Schritte zur Aufbahrung, Ort und Zeitpunkt klären. Bei einer Aufbahrung zu Hause oder einer Überführung ins Ausland werden Sie hier ebenfalls unterstützt.

 

Meldung auf dem Zivilstandesamt / bei den Sozialversicherern, Schule, weiteren involvierten Diensten

  • Bis 2 Tage nach dem Versterben Ihres Kindes müssen Sie Meldung auf dem Zivilstandesamt Ihrer Wohngemeinde machen. Sie brauchen dazu das Familienbuch und die ärztliche Todesbescheinigung.
  • Informieren Sie im weiteren Verlauf die Sozialversicherung Ihres Kindes und die weiteren involvieren Dienste.

 

Auf Wunsch: Kontaktaufnahme mit Seelsorger:in Ihrer Gemeinde (über zuständiges Pfarramt)

  • Bei Bedarf können Sie die weiteren Schritte bezüglich Besuch zu Hause und der Bestattung klären.